Antrag zur Abholung von Sperrmüll, E-Schrott oder Fenster, Türen, Altreifen

Antragsteller

Anschrift des gebührenpflichtigen Grundstücks

Mieter im Vogtlandkreis geben hier bitte die Grundstücksadresse an, an der sie wohnen. Nur für das Grundstück wird geprüft, ob eine kommunale Entsorgung von Sperrmüll beansprucht werden kann. Grundstückseigentümer geben hier bitte die Grundstücksadresse an, für welche Sie Abfallgebühren bezahlen und für das eine kommunale Entsorgung von Sperrmüll oder anderen Abfällen beansprucht wird.

Wenn Sie die Abfälle an einer anderen Adresse bereitstellen wollen, können Sie die Abholadresse auf der nächsten Seite auswählen.

Sollten Sie im Umzug befindlich sein, wählen Sie bitte diesen Punkt aus und geben Ihre zukünftige Adresse an.